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Häufig gestellte Fragen


An wen muss ich mich wenden, wenn ich ein Pflegekind aufnehmen möchte?
Sie können sich an KIDcare oder an eine andere Organisation wenden oder an die Stelle Ihres Heimatkantons, welche die Bewilligungen für Pflegekinder erteilt. Im Kanton Thurgau ist dies die Pflege- und Heimaufsicht.

Welche Voraussetzungen und Anforderungen muss ich erfüllen, um Pflegemutter oder Pflegevater zu werden?
Um Pflegeeltern zu werden, müssen Sie eine kantonale Bewilligung vorweisen können. Die Pflege- und Heimaufsicht TG schreibt dazu:

Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn die Pflegeeltern und die in demselben Haushalt lebenden Personen nach Persönlichkeit, Gesundheit, erzieherischer Eignung und den Wohnverhältnissen für gute Pflege, Erziehung und Ausbildung des Pflegekindes Gewähr bieten und das Wohl anderer in der Pflegefamilie lebender Kinder nicht gefährdet wird. Pflegeeltern sollten mindestens 25 Jahre alt sein. Der Altersunterschied zwischen der Hauptbetreuungsperson und dem einzelnen Pflegekind darf in der Regel 15 Jahre nicht unterschreiten und 47 Jahre nicht übersteigen. Pflegekinder ab zwölf Jahren haben Anspruch auf ein eigenes Zimmer.

Wenn Sie mit KIDcare oder einer andern Organisation zusammenarbeiten wollen, müssen Sie zusätzlich die Kriterien der Organisation erfüllen. Dabei ist die Fähigkeit, die Bedürfnisse der Kinder zu erkennen und entsprechend zu handeln, ein zentraler Faktor. Pflegeeltern müssen in der Lage sein, die Perspektive des Kindes einzunehmen und die Ressourcen zu sehen. Sie sind fähig, immer wieder Beziehungsangebote zu machen und lassen sich durch Zurückweisungen nicht abschrecken. Sie begegnen den leiblichen Eltern mit Respekt, Verständnis und Wohlwollen. Pflegeeltern müssen sich bewusst sein, dass sie mit einem Pflegekind immer wieder neue pädagogische Wege gehen müssen, welche sich womöglich von der Erziehung der eigenen Kinder stark unterscheidet.

Was ist der Unterschied zwischen einem Adoptivkind und einem Pflegekind?
Adoptierte Kinder sind rechtlich alleinige Kinder ihrer Adoptiveltern und nicht mehr mit ihren leiblichen Eltern und ihrer Herkunftsfamilie verwandt. Die Adoptiveltern haben sämtliche Rechte und Pflichten. Das Kind erhält den Familiennamen seiner Adoptiveltern. Ein Pflegekind ist kein Adoptivkind. Die Eltern eines Pflegekindes haben die elterliche Sorge und die entsprechenden Rechte, können aber meist nicht mehr über den Wohnort des Kindes bestimmen. Das Pflegekind erhält zwei Familien, denen es sich emotional verbunden fühlt.

Wie muss ich mir die Begleitung durch KIDcare vorstellen?
Sie werden durch eine Person vom KIDcare-Team begleitet und stehen in häufigem Kontakt, meist mehrmals pro Monat. KIDcare übernimmt alle administrativen Angelegenheiten und hält Ihnen somit den Rücken frei, damit sie sich auf die Betreuung vom Pflegekind konzentrieren können. Sie erhalten von KIDcare Beratung und Unterstützung in allen Bereichen sowie Weiterbildung und die üblichen Sozialleistungen. Mit dem Pikett-Dienst ist eine 24-Stunden-Erreichbarkeit gewährleistet. Bei Krisen ist ihre KIDcare-Bezugsperson schnell vor Ort. Wenn nötig werden Kriseninterventions-Fachpersonen involviert. KIDcare übernimmt viel Arbeit und Kontakt mit dem Herkunftssystem, z.B. begleitete Besuche. Das KIDcare-Team verfügt über traumapädagogisches Wissen und entsprechende Weiterbildungen.

Erhalte ich eine finanzielle Entschädigung?
Für die Betreuung eines Pflegekindes erhalten Sie monatlich eine Entschädigung für Ihre Erziehungsarbeit mit den entsprechenden Sozialleistungen und einen Beitrag für Kost und Logis. Die Entschädigung richtet sich nach Ihrem Wohnkanton oder auch der zahlenden Behörde der Platzierung. Jeder Kanton hat Richtlinien dazu erarbeitet.

Werden wir zu Beginn wissen, wie lange das Kind bei uns bleiben wird?
Bei kürzeren Übergangsplatzierungen ist der Zeithorizont meistens klar. Bei Dauerplatzierungen ist dies nicht der Fall. Die Behörden sind verpflichtet, ausserfamiliäre Platzierungen regelmässig zu überprüfen. Wenn sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie für das Kind deutlich verbessert haben, kommt eine Rückplatzierung in Frage. Mehrheitlich leben Pflegekinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr oder bis zum Erreichen ihrer Selbstständigkeit in der Pflegefamilie.

Warum muss ein Kind in eine Pflegefamilie?
Ein Kind lebt in einer Pflegefamilie, weil seine Entwicklung in der Herkunftsfamilie gefährdet ist. Manchmal wünschen die Herkunftseltern, dass ihr Kind in einer Pflegefamilie aufwächst und manchmal wird die Wegnahme von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB verfügt. Dies geschieht nur nach umfassenden Abklärungen.

Muss ich eine Ausbildung machen, um Pflegeeltern zu werden?
Sie müssen einen 3-tägigen Einführungskurs besuchen. Dieser wird vom Wohnkanton angeboten. Pflegeeltern, welche bei KIDcare angestellt sind, müssen regelmässig Weiterbildungen, Supervision oder einen Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern besuchen.

Können wir ein Pflegekind nur für ein Wochenende pro Monat betreuen?
Ja, es sind immer wieder Entlastungsplätze in Pflegefamilien gesucht für 1-2 Wochenende pro Monat. Meistens sind auch einige Ferienwochen dabei, in denen eine Entlastung gesucht wird.

Wie sind die Besuchskontakte zwischen dem Pflegekind und seinen Eltern geregelt?
Das ist sehr unterschiedlich und kann sich im Laufe der Jahre verändern. Kleine Kinder haben meist nur stundenweise und in Begleitung der Pflegemutter oder des Pflegevaters Kontakt zu den leiblichen Eltern. Manchmal dürfen die Kontakte nur unter Begleitung einer Fachperson stattfinden. Manche ältere Kinder können ihre Eltern über das Wochenende oder an einzelnen Tagen ohne Begleitung besuchen.

Welche Rechte haben wir als Pflegeeltern?
Sie sind als Pflegeeltern verantwortlich für die Alltagssorge, d.h. Sie bestimmen über alltägliche Fragen wie Erziehung, Freizeit etc. (Vertretungsbefugnis). Die leiblichen Eltern haben meist das Sorgerecht, d.h. die Eltern bestimmen über z.B. medizinische und schulische Fragen. Das ZGB gewährt den Pflegeeltern ein Anhörungs- und Mitspracherecht vor wichtigen Entscheidungen für das Kind. Ebenso besteht das Recht auf Pflegegeld.

Können wir als kinderloses Paar Pflegekinder betreuen?
Es besteht die Möglichkeit, dass sie als kinderloses Paar Pflegekinder aufnehmen. Dies bedingt aber eine gute Auseinandersetzung mit ihrem Kinderwunsch. Ein Pflegekind ist kein eigenes Kind.

Kann ich als Einzelperson oder Alleinerziehende ein Pflegekind aufnehmen?
Grundsätzlich können Sie ein Pflegekind als Einzelperson aufnehmen. Es zeigt sich aber, dass die Betreuung eines Pflegekindes als Dauerplatzierung auf mehrere Schultern verteilt werden sollte und dass ein Austausch mit einer involvierten und vertrauten Person sehr wichtig ist. Zudem ist für viele Pflegekinder aufgrund ihrer Erfahrungen wichtig, dass negativ konnotierte Elternbilder mit positiven Bildern überlagert werden. So lernt z.B. ein Pflegebub, welcher vom Vater misshandelt wurde, neue Vaterbilder kennen, um ein gesundes Männerbild entwickeln zu können und um seine Identität zu finden.

Sind Pflegekinder schwierige Kinder mit starken Verhaltensauffälligkeiten?
Pflegekinder sind häufig traumatisierte Kinder aufgrund ihrer Geschichte. Sie tragen bereits in jungen Jahren einen schweren ‘Rucksack’ mit sich. Dies zeigt sich in Bindungsstörungen, einer tiefen Frustrationstoleranz oder grossen Schwierigkeiten bei Übergängen. Häufig ist eine Psychotherapie unterstützend. Mit sicheren Bezugspersonen, welche viel Verständnis und Geduld aufbringen und immer wieder Beziehungsangebote machen und viele positive Momente schaffen können, können sich viele Pflegekinder gut entwickeln.

Wir haben Probleme und viele Krisen mit unserem jugendlichen Sohn/mit unserer jugendlichen Tochter. Es wäre für alle besser, wenn er/sie in einer Pflegefamilie leben könnte. Wo müssen wir uns melden?
Melden Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde. Sie können keinen Vertrag mit KIDcare oder einer Pflegefamilie direkt abschliessen. KIDcare nimmt nur behördliche Aufträge entgegen.

Ich möchte Tagesmutter werden oder ich suche eine Kinderbetreuung oder eine Nanny. Wo kann ich mich hinwenden?
Melden Sie sich beim Tageselternverein Ihres Kanton oder Ihrer Region oder bei Ihrer Gemeinde. KIDcare vermittelt keine Tagesplätze oder andere Formen der Kinderbetreuung.

Wo ist KIDcare tätig?
KIdcare betreut Pflegefamilien in den Kantonen Thurgau, Schaffhausen, Zürich Ost bis Winterthur, St. Gallen inklusive Toggenburg sowie Kanton Appenzell Ausserrhoden.

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